Phase 5 · Nachfolge · Steueroptimierte Übergabe

Übergabe so, dass möglichst viel Wert erhalten bleibt.

Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen, 10-Jahres-Fristen bei Freibeträgen, Behaltensfristen, Holding-Strukturen — die richtige Kombination entscheidet, wieviel Wert bei der Übergabe wirklich ankommt. Wir planen 5–7 Jahre voraus.

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Wo die meisten Übergaben Geld verlieren.

Ohne Gestaltung fließt oft ein erheblicher Teil des Übergabewerts an das Finanzamt oder wird in Fremdfinanzierung gebunden. Drei klassische Fehler:

Zu spät angefangen

Wer erst ein Jahr vor Übergabe plant, hat kaum Zeit, die 10-Jahres-Freibeträge zweimal zu nutzen. Frühzeitigkeit ist der stärkste Hebel.

Verschonungsregelung nicht genutzt

85 % oder sogar 100 % Steuerbefreiung sind bei Betriebsvermögen möglich — verlangen aber ausdrücklichen Antrag und Einhaltung der Behaltensfrist.

Struktur passt nicht

Ohne Holding fehlt oft die Steuerungs­flexibilität. Nachträglich anlegen kostet Zeit und ggf. Schenkungssteuer, die vorher vermeidbar war.

Die fünf Hebel der steueroptimierten Übergabe.

Wir kombinieren sie individuell zu Ihrem Übergabe-Modell — mit klarem Meilenstein-Plan.

01

10-Jahres-Freibeträge maximal nutzen

400.000 € pro Kind alle 10 Jahre. Wer zweimal ansetzen kann, überträgt bis zu 800.000 € pro Kind steuerfrei — Voraussetzung: rechtzeitige Planung.

02

Verschonungsregelung 85 % oder 100 %

Für begünstigtes Betriebsvermögen: 85 % Regelverschonung (5 Jahre Behaltensfrist) oder 100 % Optionsverschonung (7 Jahre, max. 20 % Verwaltungsvermögen). Wir prüfen die Voraussetzungen und stellen die Anträge.

03

Holding-Struktur als Übergabe-Vehikel

Anteile an einer Holding statt einzelner Betriebs­anteile lassen sich flexibler übertragen. Verwaltungs­vermögen sauber isolieren, um die Verschonung zu sichern.

04

Nießbrauchsvorbehalt

Sie übertragen die Substanz, behalten aber Erträge und Stimmrecht. Sinnvoll bei fehlender Alters­vorsorge oder wenn Sie den Nachfolger schrittweise einführen wollen.

05

Kombination mit Schenkung und Erbfolge

Zu Lebzeiten schenken statt später vererben spart oft Steuer. Wir bauen das Gesamt-Modell aus Schenkung, Vorsorgevollmacht und Testament stimmig zusammen.

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Vom Erstgespräch zur notariellen Übertragung.

Bei rechtzeitigem Start typischerweise 3–5 Jahre Prozessdauer bis zur vollständigen Übertragung.

01

Ausgangs-Analyse

Wir prüfen Vermögensstruktur, Familiensituation, gewünschten Zeitrahmen und identifizieren die passenden Verschonungswege.

02

Modell entwerfen

Wir zeichnen verschiedene Übertragungs­wege durch und quantifizieren Steuerlast, Liquiditäts­wirkung und Familien­verträglichkeit.

03

Struktur aufbauen

Falls nötig: Holding gründen, Verwaltungs­vermögen bereinigen, Vermögens­verwaltende GmbH einführen — mit Blick auf die Nachfolge.

04

Übertragung & Meldung

Notarielle Übertragung, Anträge beim Finanzamt, Dokumentation der Behaltensfrist-Voraussetzungen.

Antworten zur steuerlichen Übergabe.

Was ist der Unterschied zwischen 85 % und 100 % Verschonung?
Bei der Regelverschonung (85 %) müssen Sie das Unternehmen 5 Jahre fortführen und die Lohnsumme im Wesentlichen halten. Bei der Optionsverschonung (100 %) verlängert sich die Frist auf 7 Jahre und der Verwaltungsvermögens­anteil darf max. 20 % betragen. Wir prüfen, was zu Ihrer Situation passt.
Was passiert, wenn ich die Behaltensfrist nicht einhalte?
Bei Verletzung der Behaltensfrist wird die Verschonung anteilig zurückgenommen. Es fällt rückwirkend Schenkungssteuer an. Wir setzen die Übertragung so auf, dass die Behaltensfrist realistisch einzuhalten ist.
Kann ich Anteile schrittweise übertragen?
Ja, und das ist häufig die klügste Variante. Die 10-Jahres-Freibetragsfrist zurücksetzt sich nach jeder vollständigen 10-Jahres-Periode.
Muss der Nachfolger im Betrieb aktiv arbeiten?
Für die Verschonungsregelung nicht zwingend, aber die Lohnsumme muss gehalten werden. Wir prüfen die Konstellation individuell.
Was, wenn im Betriebsvermögen Immobilien stecken?
Dann prüfen wir, ob es sich um „begünstigtes Betriebsvermögen“ oder „Verwaltungs­vermögen“ handelt. Bei mehr als 20 % Verwaltungs­vermögen kippt die 100 %-Verschonung — hier lässt sich oft mit Umstrukturierung vorher gegensteuern.

Übergabe steuerlich klug planen.

Kostenfreies Erstgespräch. Wir schauen Ihre Ausgangslage an und rechnen einmal grob durch, was eine ungestaltete versus eine geplante Übergabe kostet.