Phase 5 · Nachfolge · Schenkung & Erbfolge

Familie, Vermögen, Steuern — sinnvoll verbunden.

Welche Kombination aus Schenkung, vorweggenommener Erbfolge, Nießbrauchsvorbehalt und Testament passt zu Ihren Zielen? Wir denken das Gesamt-Modell durch — heute und für die nächste Generation.

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Warum Testament allein selten reicht.

Erbschaftssteuer entsteht bei mittleren Familienvermögen schneller als gedacht — und lebzeitige Schenkung ist oft günstiger. Drei Konstellationen, die wir häufig lösen:

Vermögen wächst schneller als Freibeträge

400.000 € pro Kind alle 10 Jahre sind gut — aber ein 3-Mio-Vermögen überträgt sich damit nicht in einem Zug.

Mehrere Erben, ein Unternehmen

Wer bekommt Betriebsanteile, wer wird ausgezahlt? Ohne Regelung droht Zerschlagung — mit Regelung bleibt der Betrieb intakt.

Altersvorsorge des Übergebers

Wer verschenkt, muss selbst versorgt bleiben. Nießbrauch oder Rentenversprechen können das absichern.

Die Bausteine Ihres Familien-Vermögensplans.

Wir wählen die Kombination, die zu Ihrer Situation, Ihren Zielen und Ihrer Familie passt.

01

Vorweggenommene Erbfolge

Anteile schon zu Lebzeiten übertragen — nutzt die 10-Jahres-Freibeträge mehrfach und schafft Klarheit vor dem Erbfall. Kombinierbar mit Rückforderungs­rechten.

02

Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt

Sie übertragen die Substanz, behalten aber Erträge (und ggf. Stimmrechte). Verringert den steuerlichen Wert der Schenkung und sichert Ihre Altersversorgung.

03

Testament & Erbverträge

Für den Rest, der nicht zu Lebzeiten übergeht: klar formuliertes Testament oder Erbvertrag, abgestimmt mit den zu Lebzeiten getroffenen Regelungen.

04

Pflichtteil-Regelungen

Bei enterbten oder wenig bedachten Angehörigen droht der Pflichtteil. Wir prüfen Verzichts­erklärungen, Ausstattungen und Anrechnungs­regelungen.

05

Familiengesellschaft & Poolung

Wenn mehrere Erben Anteile bekommen: Familien-GmbH oder Stimmbindungs­vertrag hält den Betrieb handlungsfähig.

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Vom Familien-Gespräch zum schriftlichen Konzept.

Wir moderieren die Gespräche, entwerfen das Konzept und übernehmen die notarielle Umsetzung.

01

Bestandsaufnahme

Vermögen, Familie, Ziele, bestehende Regelungen (Testament, Ehevertrag, Verträge).

02

Zielbild klären

Wer soll was bekommen, wann, unter welchen Bedingungen? Absicherung des Übergebers?

03

Modell entwerfen

Wir zeichnen Alternativen durch, quantifizieren Steuer und Familien­wirkung, entscheiden gemeinsam.

04

Umsetzung & Notariat

Schenkungs­verträge, Testament, Notartermin — wir begleiten bis zur Unterschrift und darüber hinaus.

Antworten zu Schenkung & Erbfolge.

Wie hoch sind die Freibeträge?
Bei Ehepartnern 500.000 €, bei Kindern 400.000 €, bei Enkeln 200.000 €. Wichtig: alle 10 Jahre erneut nutzbar — daher lohnt frühes Beginnen.
Was ist besser: schenken oder vererben?
Schenken zu Lebzeiten hat drei Vorteile: mehrfache Freibetrags­nutzung, Kontrolle über die Verteilung, Klarheit für die Familie. Ganz auf das Testament zu setzen ist selten optimal.
Kann ich eine Schenkung zurückfordern?
Ja, mit vertraglichen Rückforderungs­rechten — etwa bei Insolvenz des Beschenkten, Vorversterben, Verzicht auf Betriebsführung. Wir bauen die Rückforderungsklauseln in den Schenkungsvertrag ein.
Wie funktioniert Nießbrauch bei GmbH-Anteilen?
Sie behalten die Erträge (Ausschüttungen) und teilweise das Stimmrecht. Die Substanz geht an den Beschenkten. Steuerlich reduziert der Nießbrauch den Schenkungswert erheblich.
Was passiert mit Pflichtteilsansprüchen bei Schenkung?
Schenkungen der letzten 10 Jahre werden anteilig auf den Pflichtteil angerechnet (jährlich abschmelzend). Wer vermeiden will, dass Pflichtteils­berechtigte Ansprüche geltend machen, sollte früh planen.

Familienvermögen strukturiert übertragen.

Kostenfreies Erstgespräch. Wir hören zu, verstehen die Familien­konstellation und zeigen einen sauberen Weg auf.