Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) liegt vor, wenn eine GmbH einem Gesellschafter oder einer nahestehenden Person einen Vorteil zuwendet, den ein gewissenhafter Geschäftsleiter einem fremden Dritten nicht gewährt hätte. Der zentrale Prüfmaßstab: der Fremdvergleich — würde die GmbH das gleiche Geschäft mit einer fremden Person zu den gleichen Konditionen abschließen?
Wenn nein, liegt der Verdacht einer vGA nahe. Rechtlich wird die vGA nicht als Betriebsausgabe anerkannt, sondern als versteckte Gewinnausschüttung umqualifiziert — mit spürbaren steuerlichen Folgen für GmbH und Gesellschafter.
Warum das Finanzamt so sensibel ist
Bei einer GmbH fallen zwei Steuerebenen an: Die GmbH selbst zahlt Körperschaftsteuer + Soli + Gewerbesteuer (rund 30 %) auf ihre Gewinne. Wenn diese Gewinne dann als Dividende an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, kommt eine zweite Ebene dazu: Abgeltungsteuer (25 % + Soli) oder Teileinkünfteverfahren.
Wer das umgeht, indem er Gewinne als Gehalt, Miete, Zinsen oder verdeckte Vorteile aus der GmbH herauszieht, spart die zweite Ebene der Besteuerung. Aus Sicht des Finanzamts ist das Steuerumgehung — deshalb die intensive Prüfung.
Die 7 klassischen vGA-Fälle
1 · Überhöhtes Geschäftsführergehalt
Der Klassiker. Wer sich als geschäftsführender Gesellschafter mehr auszahlt als ein Fremdgeschäftsführer in vergleichbarer Situation, muss den überhöhten Teil als vGA umqualifizieren lassen. Details dazu in unserem Artikel zum angemessenen GGF-Gehalt.
2 · Privatnutzung von Firmenwagen ohne 1-%-Versteuerung
Wenn Sie den Firmenwagen privat nutzen (auch nur gelegentlich), muss entweder die 1-%-Regel oder ein Fahrtenbuch angewendet werden. Wer nichts versteuert, aber nachweislich privat fährt: vGA in Höhe des geldwerten Vorteils.
3 · Miete an Gesellschafter — zu hoch oder zu niedrig
Wenn die GmbH bei Ihnen (oder einer nahestehenden Person) Räume mietet, muss die Miete marktüblich sein. Zu hoch = vGA bei der GmbH. Zu niedrig = verdeckte Einlage. Vergleichsmieten aus dem Mietspiegel oder Gutachten dokumentieren.
4 · Darlehen ohne oder zu niedriger Verzinsung
Wenn die GmbH einem Gesellschafter ein Darlehen gibt, muss dieses zu marktüblichen Konditionen verzinst werden. Kein oder zu niedriger Zins = vGA in Höhe der Zinsdifferenz. Aktuelle Marktzins-Orientierung: BMF-Zinssätze oder marktübliche Firmenkredit-Konditionen.
5 · Private Kosten als Betriebsausgaben
Rechnungen für private Reisen, private Handynutzung ohne 1-%-Regel, private Bewirtungen ohne betrieblichen Anlass — alle Aufwendungen, die eigentlich privat sind, aber über die GmbH abgerechnet werden: vGA.
6 · Verträge ohne Schriftform oder rückwirkend
Insbesondere Anstellungsvertrag, Pensionszusage, Tantieme-Vereinbarung, Mietvertrag mit Gesellschafter — alle müssen schriftlich vor Beginn des jeweiligen Zeitraums vereinbart sein. Rückwirkende Regelungen erkennt das Finanzamt nicht an.
7 · Angehörigenverträge ohne Fremdvergleich
Wenn Sie Ehepartner, Kinder oder Eltern in der GmbH beschäftigen (oder mit ihnen Verträge schließen), gelten besonders strenge Anforderungen. Der Vertrag muss dem Fremdvergleich standhalten UND tatsächlich durchgeführt werden. Sonst: vGA.
Steuerliche Folgen — konkret
Wird eine vGA festgestellt, passieren gleich zwei Dinge:
Auf Ebene der GmbH
- Der als „Aufwand“ gebuchte Betrag wird dem Gewinn wieder hinzugerechnet
- Es fällt Körperschaftsteuer (15 % + Soli) und Gewerbesteuer (je nach Hebesatz ca. 14–17 %) nach — rund 30 % des vGA-Betrags
- Plus Verzinsung ab 15 Monate nach dem Steuerentstehungsjahr (aktuell 1,8 % pro Jahr, Stand 2026)
Auf Ebene des Gesellschafters
- Der vGA-Betrag wird zusätzlich als Einkommen aus Kapitalvermögen versteuert
- Bei Regelbesteuerung: Abgeltungsteuer 25 % + Soli = ca. 26,4 %
- Bei Beteiligung im Betriebsvermögen: Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig)
Bei einer vGA von 50.000 € kommen typischerweise ca. 15.000 € KSt/GewSt bei der GmbH + ca. 13.000 € Abgeltungsteuer beim Gesellschafter zusammen — also rund 28.000 € Nachzahlung auf 50.000 € vGA. Plus 6 % Zinsen auf die Nachzahlung.
Betriebsprüfung angekündigt oder vGA-Risiko?
Wir helfen bei der Vorbereitung auf Betriebsprüfungen, bei der Nachdokumentation und bei der strategischen Verteidigung. Je früher wir dabei sind, desto besser die Ausgangslage.
Kostenfreies ErstgesprächSo schützen Sie sich
1 · Schriftformerfordernis ernst nehmen
Jeder Vertrag mit einem Gesellschafter, mit dem Geschäftsführer, mit Angehörigen — schriftlich, klar, vor Beginn des Zeitraums. Kein „Handshake-Deal“, keine mündlichen Zusagen.
2 · Fremdvergleich dokumentieren
Insbesondere bei Gehalt, Miete, Zinsen: Vergleichsmarktdaten sammeln (Studien, Mietspiegel, BMF-Zinssätze) und archivieren. Bei kritischen Zahlen einmal jährlich einen Fremdvergleich-Nachweis auf einem Blatt Papier fixieren.
3 · Angemessenheit prüfen
Alle 2–3 Jahre die Angemessenheit von GGF-Gehalt, Tantieme, Miete etc. prüfen (lassen). Bei Wachstum oder Veränderungen unbedingt anpassen und dokumentieren.
4 · Verträge sauber durchführen
Ein Vertrag, der auf Papier steht, aber nicht durchgeführt wird (z. B. Ehefrau ist angestellt, arbeitet aber nachweislich nicht), ist eine vGA-Bombe. Alle Verträge müssen auch gelebt werden — mit Zeiterfassung, E-Mail-Kommunikation, Arbeitsergebnissen.
5 · 1-%-Regel oder Fahrtenbuch
Beim Firmenwagen konsequent 1-%-Regel oder lückenloses Fahrtenbuch. Keine Grauzonen.
6 · Privatnutzung sauber abrechnen
Handy, Internet, Software-Lizenzen mit Privatanteil: entweder Kostenrückerstattung an die GmbH oder als geldwerten Vorteil versteuern.
Verhalten in der Betriebsprüfung
Wenn die Betriebsprüfung ansteht, ist es meist zu spät, grundlegend zu ändern. Was Sie tun können:
- Steuerberater einschalten: Nicht selbst mit dem Prüfer diskutieren, sondern über Berater kommunizieren
- Vollständige, klare Antworten geben — aber nicht mehr als nötig
- Dokumentation vorlegen: Fremdvergleichs-Nachweise, Verträge, Beschlüsse
- Rechtsmittel prüfen: Bei Feststellungen bis zum Einspruch fristgerecht reagieren
Nach der Prüfung: aus den Feststellungen lernen und für die Zukunft die Prozesse anpassen.